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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Produkt „levatis Personalplanung für Bau und Handwerk“
gültig ab 01.09.2009

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Vertragspartner des Kunden ist die levatis Software Service GmbH, Goldschlagstraße 172, 1140 Wien, im Folgenden „levatis“ genannt.

levatis schließt Verträge mit Kunden (als Kunden gelten in weiterer Folge: zahlende Kunden, Personen oder Firmen die eine Gratis-Teststellung beziehen, Personen oder Firmen die eine dauerhafte Teststellung von levatis zur Verfügung gestellt bekommen sowie alle anderen Nutzer des Produkts „levatis Personalplanung für Bau und Handwerk“) nur zu diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sowie zu den hier angeführten Nutzungs- und Lizenzbedingungen ab.

Soweit Geschäftsbedingungen des Kunden insgesamt oder teilweise hiervon abweichen, werden sie nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn levatis den abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Mit Unterzeichnung des Vertrages, des Offertes, der elektronischen Übermittlung einer Anfrage zur Teststellung, der elektronischen Übermittlung einer Bestellung oder der Inbetriebnahme des Produktes gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen und vereinbart.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote von levatis sind für die Dauer von sechs Wochen bindend. Durch firmenmäßige Unterzeichnung des Kunden kommt zwischen dem Kunden und levatis ein Vertrag mit dem Inhalt des Angebots zu Stande. levatis ist nicht verpflichtet, Aufträge des Kunden anzunehmen.

levatis verpflichtet sich, dem Kunden die genannten Leistungen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Der Bereitstellungstermin der Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Mitteilung. Liefertermine bilden nur dann verbindliche Liefertermine, wenn sie von levatis nach Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich als solche entsprechend bestätigt werden.

Derartige Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung oder zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen für daraus entstehende Kosten. Soweit levatis die Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen zu vertreten hat oder auf sonstige Weise in Verzug kommt, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, wenn er eine angemessene Nachfrist mit Rücktrittsandrohung schriftlich eingeschrieben gesetzt hat. Weitere Ansprüche wegen Verzuges sind ausgeschlossen, soweit levatis nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

3. Vertragsänderungen

levatis kann im Rahmen der technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Erfordernisse Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungs- und Lizenzbedingungen sowie Leistungsbeschreibungen und Gebühren ändern.

Über Änderungen wird der Kunde von levatis schriftlich verständigt. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei levatis einlangt. Auf diese Folge wird levatis bei der Verständigung ausdrücklich hinweisen. Die schriftliche Verständigung kann auch in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) erfolgen.

4. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang der angebotenen Dienstleistungen ergibt sich aus der einen integrierenden Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bildenden Leistungsbeschreibung und Service-Level-Agreement (SLA) in Verbindung mit den Beschreibungen der jeweiligen Vertragsgegenstände in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Zahlungsbestimmungen

Monatlich oder jährlich wiederkehrende Entgelte sind im Voraus zu entrichten. Nutzungsabhängige Entgelte werden nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt. Ist das Entgelt für Teile eines Monats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.

Rechnungen werden unmittelbar mit dem Zugang spesenfrei für levatis fällig. Rechnungen von levatis gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich widersprochen hat. levatis ist berechtigt Rechnungen in elektronischer Form an die beim Vertragsabschluss angegebene E-Mailadresse zu übermitteln.

Gegen Ansprüche von levatis kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten oder von levatis anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie oder Gewährleistungsansprüchen zur Gänze, sondern nur hinsichtlich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages zurückzuhalten.

Bei Zahlungsverzug ist levatis ab Fälligkeit der Rechnung berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Die im Fall des Verzuges für das Einschreiten von Inkassobüros gebührenden Vergütungen gemäß Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl. Nr. 141/1996 in der geltenden Fassung sind ebenso wie die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten vom Kunden zu tragen. Außerdem ist levatis nach Mahnung berechtigt, den Vertrag ohne Ankündigung außerordentlich und fristlos zu kündigen.

Kosten, die levatis durch fehlgeschlagene Entgelt Abbuchungsaufträge entstehen (sofern die Gründe auf Seiten des Kunden liegen), werden im selben Ausmaß dem Kunden weiterverrechnet.

6. Nutzung und Exklusivität

Alle Verträge sind gegenseitig nicht exklusiv vereinbart. levatis ist berechtigt, den Vertragsgegenstand und dessen Neuerungen sowie Weiterentwicklungen zu erarbeiten und selbst zu verwenden oder Dritten anzubieten und deren Verwendung durch Dritte zu gestatten.

a) Die Nutzung der levatis Dienstleistungen und Produkten ist nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung gestattet. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von levatis Dienstleistungen und Produkten an Dritte sowie die Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf im Ausnahmefall der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von levatis.
b) Für den laufenden Betrieb notwendigen Versions-Updates werden von levatis automatisch eingespielt. Im Falle der Durchführung von notwendigen Software-Updates verpflichtet sich levatis, diese dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens anzukündigen. Der Kunde verpflichtet sich diese Software-Updates bis zu dem von levatis vorgegebenen Zeitpunkt durchzuführen.
c) Der Kunde verpflichtet sich, das zur Verfügung gestellte Software Service nicht durch Umkehrtechniken, Dekompilierung oder auf andere Art zu verändern, um an den Source-Code, an der Software zu Grunde liegende Ideen, oder an die der Schnittstelle zugrunde liegende Techniken sowie Algorithmen zu gelangen.
d) Um Störungen des Systembetriebes zu vermeiden, verpflichtet sich der Kunde, die zur Verfügung gestellten Applikationen nur so zu benutzen, dass sich daraus keine negativen Auswirkungen auf die Performance und Stabilität des Gesamtsystems ergeben.

Bei Vertragsverletzungen und unsachgemäßer Systemnutzung des Kunden, insbesondere nach Absatz 6 a), c), d) und Absatz 8 wird eine Konventionalstrafe in der Höhe von 2 Jahresentgelten fällig, dies unbeschadet aller weiteren Schadensersatzansprüche insbesondere Verdienstendgang und Mehraufwand, welche durch den Kunden verursacht wurde. Diese Vertragsstrafe unterliegt jedenfalls nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

7. Vertragsdauer

Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag. Die Kündigung kann schriftlich auf dem Postweg oder per Fax an levatis übermittelt werden. Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, levatis von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen. Ein wichtiger Grund ist ein Umstand, der der betroffenen Partei ein Festhalten am Vertrag bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) über das Vermögen der anderen Partei ein Konkursverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; dasselbe gilt, wenn die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Konkursverfahrens bzw. für die Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens vorliegen oder wenn der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt
b) die andere Partei gegen wesentliche Pflichten des Vertrages verstößt und dieses Verhalten trotz schriftlicher Mahnung unter Hinweis auf die Rechtsfolgen, insbesondere unter Androhung des Vertragsrücktritts nicht binnen 14 Tagen einstellt.

8. Geheimhaltung

levatis und der Kunde sind verpflichtet, alle geschäftlichen und technischen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden und die nicht ausdrücklich zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng geheim zu halten. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages. levatis und der Kunde werden dafür Sorge tragen, dass diese Geheimhaltungspflicht auch durch ihre Dienstnehmer, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten erfüllt wird.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und die ihm mitgeteilten Teilnehmerkennungen geheim zu halten. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch die Weitergabe an Dritte entstehen, haftet der Kunde.

Bei Verlust des Passwortes oder Verdacht der Kenntnis Dritter hat der Kunde dies levatis unverzüglich mitzuteilen.

9. Schadenersatz und Gewährleistung

levatis haftet für von ihr bzw. ihren Dienstnehmern oder Gehilfen verursachte Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und entgangenem Gewinn, ideellen Schäden sowie verloren gegangenen Daten als auch Ansprüche Dritter gegen den Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen, solange nicht zugesicherte Eigenschaften oder vertragswesentliche Pflichten betroffen sind.

levatis haftet nur für die im Rahmen der Leistungsbeschreibung bedungenen Eigenschaften, nicht jedoch für sonstige Äußerungen. levatis obliegt im Falle eines Mangels bei der Frage der Verbesserung selbst die Auswahl, ob Austausch oder Verbesserung vorzunehmen ist. Die Beweislast für die Mangelhaftigkeit liegt beim Kunden. Bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung kann der Kunde Preisminderung oder Wandlung begehren.

levatis leistet Gewähr für die Funktionstauglichkeit des entwickelten Software-Service gemäß den gültigen Programmspezifikationen, sofern diese vom Kunden entsprechend den Anweisungen von levatis benutzt wird. Für nicht reproduzierbare Mängel treffen levatis keine Gewährleistungspflichten. Ansonsten wird levatis auftretende Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Eine Minderung des Entgeltes ist ausdrücklich ausgeschlossen.

levatis leistet keine Gewähr für Mängel, die auf mangelhafte Hardware oder ungeeignete Bedienung zurückzuführen sind. levatis übernimmt auch keine Haftung für die Tauglichkeit des entwickelten Software-Service für die Geschäftszwecke des Kunden.

10. Datenschutz

levatis ermittelt, speichert und verarbeitet aufgrund des Vertrages mit dem Kunden dessen personenbezogene Daten (Stammdaten, Vermittlungsdaten) gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetz 2000, in dem Ausmaß, welches zur Erbringung und Verrechnung der vereinbarten Leistungen oder zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist bzw. mit dem Kunden vereinbart wurde.

Der Kunde stimmt zu, dass die von ihm übermittelten Daten von levatis verwendet werden können, um ihm Informationen über die Produktlinie „levatis Personalplanung für Bau und Handwerk“ und damit zusammenhängende Leistungen, technische Informationen, Informationen über levatis, Informationen über sonstige Produkte von levatis sowie über von levatis veranstaltete oder unterstützte Veranstaltungen und Gewinnspiele per Post, E-Mail, SMS, Fax oder telefonisch zukommen zu lassen.

levatis behandelt alle aus der Geschäftsbeziehung gewonnenen Daten streng vertraulich. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. levatis geht davon aus, dass die ins System übermittelten Daten des Kunden unter Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen erhoben wurden bzw. die nötige Zustimmung der Betroffenen zur Verarbeitung ihrer Daten vorliegt. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei Erhebung der Daten ist alleine der Kunde verantwortlich.

11. Zustellanschrift

Die im Vertrag angeführte Anschrift des Kunden gilt als Zustelladresse für alle in Erfüllung des Vertrages ergehenden Schriftstücke von levatis.

Die in der Rechnung angeführte Anschrift von levatis gilt, sofern nicht anders vereinbart wird, als Zustelladresse für alle in Erfüllung des Vertrages ergehenden Schriftstücke des Kunden.

Änderungen des Namens bzw. der Firma, der Anschrift, der Zahl- oder der Kontaktstelle und der Bankverbindung sind levatis unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterbleibt diese Mitteilung, gelten Schriftstücke mit Ablauf des 5. Werktages nach Postaufgabe des Schriftstückes als zugegangen, wenn das Schriftstück an die zuletzt gültige Anschrift gesandt wurde.

12. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von levatis werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, so gelten diese als konkludent angenommen und werden wirksamer Vertragsbestandteil. levatis verpflichtet sich, den Kunden bei der Mitteilung neugefasster Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch einmal besonders auf diese Rechtsfolge hinzuweisen.

13. Schlussbestimmungen

Für den Abschluss sämtlicher Verträge sowie deren Änderungen und Ergänzungen als auch für Nebenabreden gleichfalls für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Schriftform als vereinbart, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Ausnahme vorgesehen ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Das Schriftlichkeitserfordernis gilt auch für das Vereinbaren des Abgehens von der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder sittenwidrig sein oder der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vorne herein bedacht.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist jedenfalls ausgeschlossen. Für Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.

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