Was ist KMU.Digital und wer wird gefördert?
Das Projekt kmu.digital im Allgemeinen zielt darauf ab, Klein- und Mittel Unternehmen (KMU) in Österreich beim Digitalisierungsprozess zu unterstützen. Es bietet den Unternehmen Beratungen, Schulungen sowie finanzielle Förderungen, um ihre digitalen Fähigkeiten zu verbessern und den Einsatz digitaler Technologien in ihren Betrieben zu fördern. Die Förderung hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Fördergeber für KMU.DIGITAL ist der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW). Die Beratungsförderung wird durch die WKÖ umgesetzt. Die Abwicklung der Einreichung und der Umsetzungsförderung obliegt der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws).
Was hat levatis damit zu tun?
Levatis ist Ihr Partner für die Digitalisierung Ihrer Unternehmensprozesse. In diesem Zusammenhand bietet sich die staatliche Förderung der Digitalisierung als ausgezeichnete Möglichkeit an. Beratungsgespräche sowie Lizenzen für unsere Software werden finanziell unterstützt, was einen erleichterten Einstieg in die digitale Welt ermöglicht.
Mit Levatis können Sie sowohl Projekte als auch Personal optimal planen. Wir bieten Ihnen einen nahtlosen Informationsaustausch, bei dem alle relevanten Aspekte wie Personalmanagement, Zeiterfassung, Kapazitätsplanung und Lohnabrechnung über ein einheitliches System abgewickelt werden. Gleichzeitig werden über ISO-Standard-Schnittstellen Partner aus Warenwirtschaft und Lohnverarbeitung in Echtzeit angebunden. Darüber hinaus eliminiert Levatis nahezu vollständig die Papierflut, indem analoge Arbeitsdokumente in digitale Formulare umgewandelt werden.
Die Förderungen in den jeweiligen Bundesländern:
Wien – Förderung Digitalisierung
Was wird gefördert?
Es werden Kosten für die Entwicklung digitaler Lösungen, Kosten für Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter, Beratungskosten, Investitionen für Hardware und Geräte, sowie die Kosten für Software und Lizenzen gefördert.
Maximale Fördersumme: 50.000 € pro Projekt
Förderquote: maximal 50%
Mindestprojektgröße: 10.000 €
Maximale Projektdauer: 2 Jahre
Wer bekommt die Förderung?
Klein- und Mittelunternehmen die zum Zeitpunkt der Antragsstellung seit zumindest einem Jahr in Wien tätig sind.
Wie bekomme ich die Förderung?
1. Projektidee entwickeln
2. Beratung in der Wirtschaftsagentur Wien
3. Auswahl der passenden Förderung
4. Ausbereitung Ihres Projektinhalts
5. Onlineeinrichtung Ihres Projekts
6. Bewertung Ihres Projekts durch eine Jury
7. Mitteilung Ergebnis durch Wirtschaftsagentur Wien
Frist von 01.01.2024 – 31.12.2026 einhalten.
Niederösterreich – Digi4Wirtschaft
Was wird gefördert?
Hauptsächlich werden die Digitalisierung von Prozessen im produzierenden Gewerbe und handwerklichen Unternehmen gefördert.
Das Impulsprogramm digi4Wirtschaft wird in drei unabhängige Angebote unterteilt
Digi Kickstart: Diese Initiative soll ein erster Start für Digitalisierung sein. Mit sechs bis zehn weiteren Unternehmen durchlaufen Sie einen informativen Workshop rundum Digitalisierung.
Digi Assistent: Bei diesem Angebot handelt es sich um eine geförderte Beratung der Wirtshcaftskammer NÖ mit zertifizierten Expertinnen und Experten.
Digi Investition: Hier werden Investitionen für die Verbesserung und Implementierung von Digitalisierungsprozessen unterstützt. Dabei müssen die förderbaren Projektkosten mindestens 5.000,00 € umfassen.
- Der Antrag muss noch vor sämtlichen mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten gestellt werden
- Insgesamt stehen dem Impulsprogramm 6.000.000,00 € zur Verfügung
- Steht für Projekteinreichungen von 01.03.2024 – 31.21.2024 zur Verfügung
Wer bekommt die Förderung?
Berechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft der Tourismus und Freizeitwirtschaft aus den Branchen Verkehr, Handel und Dienstleistungen. Ebenfalls aus den Industrie- und Produktionssektor mit Gewerbeberechtigung.
Wie bekomme ich die Förderung?
Die Antragstellung muss noch vor sämtlichen mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten eingereicht werden. Es gilt eine 3-Wöchige Frist für die Nachreichung fehlender Unterlagen.
Selbstverständlich muss auch die Frist vom 01.03.2024 – 31.12.2024 beachtet werden.
Oberösterreich – Digital Starter 23
Was wird gefördert?
Es werden Digitalisierungsvorhaben zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit unterstützt.
DigiPROJEKT:
Automatisierung und Digitalisierung von Prozessen
Intelligent Daten managen und KI einsetzen
IT-Systeme sichern und sicher vor Cyber-Angriffen schützen
Digitale Märkte erschließen und Kund:innen gewinnen
- Projektkosten mindestens 5.000,00 €
- Förderhöhe 40%
- Maximal 4.000,00 €
DigiBONUS:
Automatisierung und Digitalisierung von Prozessen
Intelligent Daten managen und KI einsetzen
IT-Systeme sichern und sicher vor Cyber-Angriffen schützen
- Projektkosten mindestens 5.000,00 €
- Förderhöhe 40%
- Maximal 6.000,00 €
DigiPROJEKT + DigiBONUS
Wenn Sie zusätzlich eines der oben genannten Schwerpunkte in Ihrem Projekt umsetzen möchten, dann können Sie eine aus einer Kombination von DigiPROJEKT und DigiBONUS Förderung erhalten.
- Projektkosten mindestens 5.000,00 €
- Förderhöhe 40%
- Maximal 10.000,00 €
Wer wird gefördert?
Es werden Projekte von Klein- und Mittelunternehmen gefördert die folgende Voraussetzungen vorweisen müssen.
- die sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden
- mit Firmensitz in Oberösterreich und
- mit einer aktiven Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer OÖ.
Pro Mitglied kann jeweils ein Projekt eingereicht werden.
Wie bekomme ich die Förderung?
Momentan sind alle Fördermittel ausgeschöpft, daher ist die Antragstellung nicht mehr möglich.
Kärnten – Digital.IMPULS
Was wird gefördert?
Es werden Digitalisierungsprojekte innerhalb der Bereiche E-Commerce, Modernisierung von Geschäftsprozessen durch digitale Anwendungen und Stärkung der IT-Sicherheit gefördert.
- Mindestprojektkosten: 5.000,00 €
- Maximalprojektkosten: 25.000,00 €
- Gesamtprojektkosten maximal: 150.000,00 €
- Bis maximal 50% der förderbaren Kosten
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten.
- Überschreiten der Umsatzerlöse bei bilanzierenden Unternehmen bzw. Betriebseinnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner i.H.v. EUR 35.000 brutto (auf Basis des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres oder im Durchschnitt der letzten beiden abgeschlossenen Wirtschaftsjahre). Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer sind davon ausgenommen.
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten
- Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
Wie bekomme ich die Förderung?
1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
2. Einreichung des Förderungsantrags
3. Projektbeginn
4. Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
5. Förderungsentscheidung
6. Projektende
7. Projektabrechnung
8. Auszahlung der Förderung
Das Projekt muss innerhalb eines Jahres (ab Antragseinreichung) vollständig umgesetzt sein.
Frist von 01.03.2024 – 30.09.2024 einhalten.
Steiermark
Was wird gefördert?
Angeboten wird eine geförderte Beratung und folgenden Themenbereichen:
- E-Commerce und Social Media
- Geschäftsmodelle und Prozesse
- IT-Sicherheit
Förderung:
- Halbtägige Status- und Potenzialanalysen mit 80 % und bis zu zweitätige Strategieberatung mit 50 % unterstützt
- Investitionsförderung:
> Projektsumme mindestens 5.000,00 €, maximal 20.000,00 €
> Bis 30 % gefördert
Wer wird gefördert?
Es werden Klein uns Mittelunternehmen, mit Sitz in der Steiermark, gefördert.
Wie bekomme ich die Förderung?
Ab Mai 2024 können wieder Anträge gestellt werden.
Vorarlberg – GO.DIGITAL
Was wird gefördert?
Die Unterstützung GO:DIGITAL setzt sich aus zwei Förderpaketen zusammen.
GO.DIGITAL Beratungsförderung
Expertinnen und Experten aus den Bereichen Unternehmensberatung und IT-Dienstleistung unterstützten und beraten Sie bei Ihrem Unternehmen und den folgende Themenbereichen:
- Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse
- E-Commerce & Online-Marketing oder
- IT- & Cybersecurity
Förderung:
- Maximal 50% der förderbaren Kosten
- Maximal 1.000,00 €
GO.Digital Umsetzungsförderung
Hier werden Unternehmen bei der direkten Umsetzung der Digitalisierungsstrategien unterstützt. Unterstützt werden Projekte mit folgenden Schwerpunkten:
- Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse
- E-Commerce & Online-Marketing oder
- IT- & Cybersecurity
Voraussetzung ist, dass bereits eine geförderte Beratung in Anspruch genommen wurde.
Förderung:
- Maximal 20% der förderbaren Kosten
- Maximal 6.000,00 €
- Mindestens 3.000,00 € maximal 30.000,00 €
Wer wird gefördert?
Es werden Klein- und Mittelunternehmen gefördert.
Wie bekomme ich die Förderung?
- UBIT/Werbung Beraterin oder Berater suchen und Erstgespräch über das Projekt führen
- Förderantrag an WKV vor Beginn der Beratung
- Beratung
- Abrechnen
Antrag kann frühestens mit der Abrechnung der Beratungsförderung gestellt werden
Die Digitalisierungsoffensive ist ausgeschöpft es können keine weiteren Anträge eingereicht werden.
Tirol – Tiroler Digitalisierungsförderung
Was wird gefördert?
Es werden Unternehmen in den Bereichen:
- Einführung modernster digitaler Technologien
- Inklusive dem Qualifikations- und Kompetenzaufbau unterstützt.
Je nach Projektgröße lässt sich die Förderung in „Kleinprojekte“ oder „Großprojekte“ unterteilen. Dabei werden folgende Schwerpunkte beachtete:
- Planung
- Umsetzung
- Qualifizierung
Kleinprojekte
- Planung
o Maximal 50% der förderbaren Kosten
o Projektkosten mindestens 1.000,00 €, maximal 20.000,00 € - Umsetzung
- Maximal 20% der förderbaren Kosten (Kleinst- und Kleinunternehmen)
- Maximal 10% der förderbaren Kosten (Mittelunternehmen)
- Projektkosten mindestens 5.000,00 €, maximal 100.000,00 €
- Qualifizierung
o Etwaige Kosten können beantragt werden
Großprojekte
- Planung
o Maximal 50% der förderbaren Kosten
o Projektkosten mindestens 10.000,00 €, maximal 50.000,00 € - Umsetzung
o Maximal 20% der förderbaren Kosten (Kleinst- und Kleinunternehmen)
o Maximal 10% der förderbaren Kosten (Mittelunternehmen)
o Projektkosten mindestens 100.000,00 €, maximal 1.000.000,00 € - Qualifizierung
o Maximal 50% der förderbaren Kosten
o Projektkosten mindestens 10.000,00 €, maximal 50.000,00 €
Wer wird gefördert?
Es werden Unternehmen die Ihren Standort in Tirol, sowie einer gewerblichen Wirtschaft oder eine aufrechte Gewerbeberechtigung haben gefördert.
Große Unternehmen im Sinne des EU-Beihilferechts können nur im Rahmen der Großprojekte und ausschließlich auf Basis der De-minimis Verordnung gefördert werden.
Wie bekomme ich die Förderung?
Die Einreichung muss vor Beginn des Förderprojektes beim Amt der Tiroler Landesregierung erfolgen.
Frist von 01.01.2023 – 31.12.2027 einhalten.
Salzburg – Salzburg.Digital
Was wird gefördert?
Es werden Digitalisierungsprojekte mit Umsetzungsbezug unterstützt. Daher werden Projekte zur Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Geschäftsprozessen, Technologien, Verfahren und Prototypingmethoden, Geschäftsmodellen sowie die damit beabsichtigte Datennutzung in Teilen oder entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Die Förderungsmaßnahmen werden in drei Aktionen unterteilt:
Digi-Security
Unterstützt werden IT-Sicherheitsmaßnahmen, sowie Umsetzung im Bereich Cyber-Security.
Phase 1: Mängel- und Bedarfserhebung
Phase 2: Erweiterung bestehender Cyber-Security Lösungen
- Projektzeitraum maximal 12 Monate
Förderung:
- Projektkosten mindestens 5.000,00 €, maximal 30.000,00 €
- Förderintensität beträgt bis 30 % der förderbaren Gesamtkosten
- Maximal 9.000,00 €
Digi-Invest
Hier werden Umsetzungsprojekte mit einem höheren Innovations- und Investitionsumfang unterstützt.
- Projektzeitraum maximal 24 Monate
Förderung:
- Projektkosten mindestens 15.000,00 €, maximal 120.000,00 €
- Förderintensität beträgt bis 30 % der förderbaren Gesamtkosten
- Maximal 36.000,00 €
Salzburger Digi-Bonus
Unterstützt die Umsetzung größerer Projekte die im Rahmen des ERP-Programms förderbar sind.
Förderung:
- Gemäß aws/erp-Projekt, nur für KMU
- Förderintensität beträgt bis 10 % der förderbaren Gesamtkosten
- Maximal 100.000,00 €
Wer wird gefördert?
Es werden Kleinst-Klein sowie Mittelunternehmen, mit Standort in Salzburg unterstützt. Unternehmen müssen bei Antragsstellung bereits drei Jahre bestehen.
Wie bekomme ich die Förderung?
Antrag muss durch einen Vertreter (zB Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bank) gestellt werden.
Frist von 01.01.2024 – 31.12.2025 einhalten.
Burgenland
Was wird gefördert?
Es werden Unternehmen mit Digitalisierungsprojekten in den Bereichen Evaluierung oder konkreten Umsetzungsbezug unterstützt.
Digi-Scheck
- 50 % (maximal 1.000,00 €) der förderbaren Beratungsleistung
Umsetzungsprojekte in den Schwerpunkten Akquise, Abwicklung oder Administration
- 40 % Förderquote (maximal 24.000,00 €) der förderbaren Kosten
- Projektkosten mindestens 2.000,00 € und 60.000,00 €
- Berücksichtigt werden Beratungsleistungen bis 25 % (maximal 10.000,00 €
Wer wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Kleinst- Klein und Mittelunternehmen. Es können natürliche, juristische sowie eingetragene Personengesellschaften sein. Außerdem sollte sich der Betrieb im Bundesland befinden.
Wie bekomme ich die Förderung?
Der Antrag ist vor Beginn des Projektes bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH, zu stellen.
Frist bis 31.12.2024 beachten.