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Anträge können im Zeitraum von 1.9.2020 bis 28.2.2021 eingereicht werden.

Derzeit werden schwerpunktmäßige Investitionen im Bereich der „Digitalisierung“ mit 14% gefördert. Hier erfahren Sie, wie Sie die Investitionsprämie beantragen können. Außerdem  bieten wir einen Einblick in die Möglichkeiten der Digitalisierung für Bau- und Handwerksbetriebe.

Wo und wann kann eine Förderung eingereicht werden?

Ein Antrag für die Förderung muss beim Austria Wirtschaftsservice (aws) im Zeitraum vom 1.9.2020 bis 28.2.2021 eingereicht werden. Dabei muss die Bestellung der Neuinvestition in das abnutzbare Anlagevermögen im Zeitraum vom 1.8.2020 bis 28.2.2021 gebucht werden. Nach dem Antrag muss spätestens drei Monate nach der Rechnungszahlung eine Abrechnung über die Investition beim Austria Wirtschaftsservice vorgelegt werden.

Wer ist förderungswürdig?

Alle Unternehmer/innen die über einen Sitz bzw. Betriebsstätte in Österreich verfügen, dürfen einen Antrag stellen – unabhängig von der Betriebsgröße und Branche. Wichtig ist, dass das Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geführt wird.

Was wird gefördert?

Investitionen in Hardware, Software und Technologien können Im Bereich der „Digitalisierung“ gefördert werden, wenn durch die Digitalisierung Infrastrukturen, Geschäftsmodelle und Prozesse erleichtert werden. Außerdem wird beispielsweise auch die Einführung bzw. Verbesserung von Homeoffice-Möglichkeiten und mobiles Arbeiten von der Investition berücksichtigt.

Da die Software-Produkte von levatis sowohl Ihre Prozesse optimieren, als auch Ihre Möglichkeiten im Home-Office erweitern, fällt levatis in die Kategorie der schwerpunktmäßigen Investitionen. Sie erhalten nach dem Antrag beim aws die Investitionsprämie in Höhe von 14 % rückerstattet.

Welche Produkte bieten wir an?

Wir haben uns auf die Digitalisierung von Personalplanung, Kapazitätsplanung und Zeitwirtschaft spezialisiert und bieten eine auf die Bau- und Handwerksbranche spezialisierte Software an. Hier finden Sie einen Überblick.

Gibt es eine Untergrenze für förderungsfähige Neuinvesitionen?

Pro Unternehmen bzw. Konzern darf das minimale Investitionsvolumen von 5.000 € (exkl. USt) pro Antrag nicht unterschritten werden. Kleinere Investitionen können nicht gefördert werden.

Ist die Investitionsprämie steuerpflichtig?

Nein, der Zuschuss ist gemäß § 3 Abs. 1 Z 6 EStG von der Einkommensteuer befreit.

 

Suchen Sie nach einem Produkt, mit dem Sie Ihr Unternehmen auf den neuesten Stand der Technik bringen und dadurch die Investitionsprämie nutzen können?

Dann vereinbaren Sie hier einen kostenlosen Beratungstermin bei levatis

 

Quelle: Austria Wirtschaftsservice, Konrad & Pruckner Steuerberatungsgesellschaft KG und LBG Österreich
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